SS-Mann

Berlin, den 25.02.1935
Der SS-Mann Röhlich Hans. SS Nr. 158 039, 3/R/13, derzeit unbekannten Aufenthalts, wurde durch Verfügung des SS Abschnitts XIII vom 01.02.1935 wegen Disziplinlosen und die Belange der SS und Bewegung schädigenden Verhaltens aus der SS ausgeschlossen.

Zum Zwecke der Zustellung hat sich der Genannte binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe dieses beim SS Abschnitt XIII mündlich oder schriftlich zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, so gilt die Ausschlußverfügung als öffentlich zugestellt.

SS Hauptamt, Gerichtsamt

01.02.1935
Ausgeschlossen aus der SS