Jurist u. Mitarbeiter der Gestapa
* 30.01.1904
Geschäftsverteilungsplan des Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin vom 22. Januar 1934
Dezernat III B 2: SPD, SAP, Reichsbanner, Gewerkschaften, Sonderaufträge
Dezernent: Gerichtasesseor Kurt Jaager, Zimmer 331
Bearbeiter: Polizeiobersekretär Nyncke, Zimmer 329
1936
Staatsanwalt beim Landgericht Berlin
1942
Abteilungsleiter am Sondergericht Wien
01.08.1943
Reichsanwalt (Ankläger) am Volksgerichtshof
(Noch am 20. April 1945 ließ Jaager als Vertreter des Oberreichsanwalts als Vollstreckungsleiter im Zuchthaus Brandenburg 28 Hinrichtungen vornehmen)
1953
Staatsanwalt in Schleswig-Holstein
1957
Erster Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein
1959
im Alter von 55 Jahren mit vollen Bezügen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, nachdem Einzelheiten seiner Tätigkeit als Staatsanwalt beim Volksgerichtshof öffentlich geworden waren
(Am 28. März 1961 musste der Schleswig-Holsteinische Generalstaatsanwalt Eduard Nehm an Bernhard Leverenz, damals Justizminister des Landes Schleswig-Holstein, über Jaager berichten: An einem nicht mehr feststellbaren Tag in der Zeit vom 1. April 1957 bis Mitte Juli 1957 hat der jetzt im Ruhestand befindliche Erste Staatsanwalt Jaager nach Dienstschluss in der Kantine des Oberlandesgerichts in Schleswig angetrunken die Worte ‚Die Fahne hoch‘ und einige nicht mehr feststellbare Worte aus dem sog. Horst-Wessel-Lied, im übrigen Takte des gleichen Liedes gegrölt.“)
Obwohl das Singen des Horst-Wessel-Lieds in Deutschland aufgrund der §§ 86 und 86a StGB verboten war und noch immer ist, musste der mittlerweile schon pensionierte Jaager als einziger der beteiligten Staatsanwälte Konsequenzen erdulden: Dieser habe sich „durch sein zu missbilligendes Verhalten des Anrechts begeben, auf seiner früheren Dienststelle empfangen und begrüßt zu werden.“