SS-Unterscharführer

Berlin, den 25.03.1935
Der SS-Unterscharführer H. Herling, SS Nr. 7 892, Mo. 1/4, derzeit unbekannten Aufenthalts, wurde durch Verfügung des SS-Gerichts vom 27.02.1935 wegen Verbrechens der Notzucht aus der SS ausgestoßen und hat sich der Verurteilung durch die Flucht entzogen. Er ist im Betretungsfalle festzunehmen und der nächsten Polizeistelle zu übergeben.
Durch diese Bekanntmachung gilt die Zustellung der Ausstoßungsverfügung als erfolgt.
Der Reichsführer SS, SS Gericht

Berlin, den 25.03.1935
Der SS-Unterscharführer Herling H., Mo 1/4, SS Nr. 7 892 wird mit Wirkung vom 27.02.1935 wegen Partei und SS schädigenden Verhaltens aus der SS ausgestoßen.
SS-Hauptamt, SS-Gerichtsamt