SS-Sturmmann

Berlin, den 25.11.1937
Der SS-Sturmmann Hörster Otto, SS Nr. 64 270, 12/78. SS-Standarte, wurde durch Verfügung des SS Abschnittes XI, Koblenz, Rheinanlagen 15, vom 26.10.1937 auf eigenen Antrag aus der SS entlassen.
Zum Zwecke der Zustellung hat sich der Genannte binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe diese bei der oben erwähnten SS Dienststelle mündlich oder schriftlich zu melden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, so gilt die Entlassungsverfügung als öffentlich zugestellt.
SS Ergänzungsamt