SS-Mann

Berlin, den 25.03.1937
Der SS-Mann Buchta Josef, 1/45. SS-Standarte, SS Nr. 170 410, derzeit unbekannten Aufenthaltes, wurde durch Verfügung des SS Abschnitts XXIV vom 23. Januar 1937 wegen dienstlicher Ungeeignetheit aus der SS entlassen.
Zum Zwecke der Zustellung hat sich der Genannte binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe dieses beim SS Abschnitt XXIV, Oppeln (OS.), Schillerstraße 3, mündlich oder schriftlich zu melden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Meldung, gilt die Entlassungsverfügung als öffentlich zugestelt.
SS Ergänzungsamt