SS-Obersturmführer

* 26.12.1883 in Stelberg (Lindlar)
† 08.01.1965 in
Münster

Reichsdeutscher

Vater: Landwirt

8 Klassen Volksschule
(Volksschule in Stelberg)

Höhere Bürgerschule in Wipperfürth

Progymnasium in Wipperfürth
(mittlere Reife)

01.10.1907 - 01.10.1908
Dienst in der Reichswehr (letzter bekannter Dienstgrad: Schütze)

1909
Abitur in Trier

1909 - 1910
freiwilliger Militärdienst

Studium der Philosophie, Mathematik und Naturwissenschaften, Medizin und Biologie in Heidelberg, Straßburg und Berlin

1914
Promotion zum Dr.phil.

1918
medizinisches Staatsexamen

31.10.1919
Promotion zum Dr. med. in Berlin

Assistenzarzt an der Chirurgischen Universitätsklinik der Charité, der Inneren Abteilung des Städtischen Krankenhauses Berlin-Neukölln, der Chirurgischen Universitätsklinik Köln

1920
Chirurgische Klinik der Universität in Bonn

1920
Heirat (keine Kinder)

1924
Anatomischen Institut der Universität in Bonn

1927
Leiter des Anatomischen Institutes der Universität Münster

1929
Habilitation auf dem gebiet der Anatomie

ab 01.08.1932
Mitglied der NSDAP (Mitglieds Nu. 1 265 405)
(Ihm wurde das Amt eines Zellenleiters übertragen)

20.11.1934
Mitglied der 8. SS-Reiterstandarte
(mit den Funktionen eines Sturmarztes betraut)

11.01.1935
seine Mitgliedschaft in der SS wird unter der Mitgliedsnummer 262 703 bestätigt

20.04.1936
Beförderung zum SS-Sturmmann

1936
Habilitationsschrift über Muskelgewebe und Hunger

1936 – 1945
außerordentlicher Professor mit Vorlesungen über Vererbungslehre, Sportmedizin, Röntgenologie und Anatomie

ab 10.09.1939
Dienst im SS-Abschnitt XVII/SS-Sanitäts-Abteilung

10.09.1939
Beförderung zum SS-Untersturmführer

26.11.1940
Verleihung des Treuedienst-Ehrenzeichens durch Hitler

10.04.1941
SS-ärztliche Untersuchung in Düsseldorf wegen Überführung in die Waffen-SS

1941
Kremer verfasst eine wissenschaftliche Arbeit mit dem Titel: "Ein bemerkenswerter Beitrag zur Frage der Vererbung traumatischer Verstümmelungen." Sie wurde im Januar 1942 in der "Zeitschrift für menschliche Vererbungs- und Konstitutionslehre" veröffentlicht (25. Band, 1942, Seite 553-570).
Auszug
"A. Einleitung
Während sich im Volke der Glaube an die Möglichkeit einer Vererbung von Verstümmelungen miteiner gewissen Zähigkeit am Leben erhält, stösst dieser Gedanke seit der kritischen Prüfung der seinerzeit vorliegenden und zum Teil lebhaft diskutierten Fälle durch Weismann (1889) bekanntlich heutzutage in Fachkreisen auf allgemeine und entschiedene Ablehnung. Handelte es sich doch damals bei diesen, aus dem in Vererbungsfragen noch weniger zuverlässigen älteren Schrifttum stammenden, infolgedessen nicht vollbeweiskräftigen und sich zumeist auf Zufallsbeobachtungen an Haustieren stützenden Beispielen in der überwiegenden Mehrzahl um Berichte, welche sowohl die absolut feststehende Tatsache ihrer traumatischen Bedingtheit als auch den einwandfrei sichergestellten Nachweis des Nichtbestehens einer parallellaufenden und möglicherweise übersehenen erblichen Störung vermissen liessen. Ähnliche Gründe waren es, welche dazu führen, dass auch die diesbezüglichen ganz vereinzelt vom Menschen behaupteten Angaben durchweg nur wenig Vertrauen fanden. Hier kam aber noch das eine hinzu, dass fast ausschliesslich von der erblichen Übertragung solcher Merkmale gesprochen wurde, welche, wie Narben, haarlose Stellen usw., ziemlich allgemeiner Natur waren und demzufolge den Stempel der Eindeutigkeit und Zuverlässlichkeit von vornherein nicht an sich trugen. So bedeuten ja beispielsweise leichtere Schädigungen an den Händen so ungemein häufige Vorkommnisse, dass man sich tatsächlich nicht zu wundern brauchte, wenn eine Mutter, welche zufällig bei einem ihrer Kinder eine weniger charakteristische Veränderung der Hand entdeckt, nachträglich auf den Gedanken käme, an der betreffenden Stelle vor Jahren selbst einmal eine Verletzung erlitten zu haben. Jedenfalls darf man, wenn man sich die wenigen bisher bekanntgewordenen Behauptungen, welche angeblich für eine Vererbung von Verstümmelungen beim Menschen sprechen sollen, nochmals ins Gedächtnis zurückruft, mit ruhigem Gewissen die Meinung vertreten, dass wohl keine unter ihnen unsere Aufmerksamkeit so sehr in Anspruch zu nehmen vermag, wie folgende, sich vor rund 5
Jahren zugetragene und mit Recht allgemeines Aufsehen auslösende Begebenheit, über die ich nunmehr in aller Kürze und vorläufig ohne jede persönliche Stellungnahme berichten möchte ...."

ab 18.06.1941
Mitglied der Bewaffneten Verbände der SS
Gestellungsbefehl zum SS-Sanitätsamt (Berlin)

19.06.1941
Vorstellung beim Divisionsarzt
im Range eines SS-Hauptscharführers der Reserve in die Waffen-SS übernommen

16.08.1941
Kommandierung in das SS-Lazarett Dachau

20.08.1941
Vorstellung beim Chefarzt SS-Stubaf. Rossmann und Einteilung zur chirurgischen Abteilung

09.11.1941
Beförderung zum Untersturmführer der Waffen-SS
(Vom aktiven Dienst in der Waffen-SS wurde er freigestellt. Er hatte lediglich in den Semeste
rferien jeweils auf die Feriendauer befristete Dienstaufträge zu erfüllen)

März 1942
Auftrag an den zuständigen Zellenleiter der NSDAP, Erkundigungen über die Persönlichkeit Kremers einzuziehen

Herbst 1942
2 Monate Dienst als Arzt beim SS-Lazarett in Dachau.
(Seine dienstlichen Aufgaben beschränkten sich während dieser Zeit auf die ärztliche Versorgung der SS-Mannschaften. Innerhalb des Konzentrationslagers Dachau hatte der Angeklagte keine Funktionen. Mit den Häftlingen des Konzentrationslagers kam er mit Ausnahme solcher Fälle, in denen Häftlinge im SS-Lazarett ärztlich behandelt wurden, nicht in Berührung)

25.07.1942
zum Beisitzer beim Gau-Disziplinargericht Westfalen-Nord des NSD-Ärztebundes berufen

08.08.1942
für die Dauer der Semesterferien zum SS-Lazarett in Prag kommandiert

29.08.1942
von Prag zum Konzentrationslager Auschwitz abgeordnet

30.08.1942 - 18.11.1942
KZ Arzt im KL
Auschwitz

09.09.1942
Prof. Dr. Hallermann, Rechtsanwalt in Münster, teilt Kremer mit, das er seit dem 1. d. M. von seiner Frau geschieden ist

01.11.1942
fünftägiger Urlaub zum SS-Lazarett Prag

19.11.1942
vom SS-Führungshauptamt in Berlin (SS-Sanitätsamt) zur Beförderung zum SS-Obersturmführer vorgeschlagen.
(In dem Vorschlagsschreiben heisst es unter der Rubrik "Beurteilung der charakterlichen Eignung und dienstlichen Leistungen (Innen- und Aussendienst, Lehrfähigkeit, SS-Haltung): "Ruhige, korrekte Persönlichkeit von sicherem und energischem Auftreten, überdurchschnittliche Allgemeinbildung bei bestem fachlichen Können. Langjährige Ausbildung als Chirurg und Anatom, seit 1936 a.o. Professor an der Universität Münster.")

20.11.1942
Rückkehr nach Münster

24.11.1942
Kremer nimmt seine Tätigkeit im Anatomischen Institut in Münster wieder auf.
(Um diese Zeit wurde an der Universität in Münster die Errichtung eines Lehrstuhls für Erbbiologie
erwogen. Da der Kremer für dieses Fachgebiet bereits seit Jahren einen Lehrauftrag hatte, rechnete er damit, dass ihm dieser Lehrstuhl übertragen würde. Bei diesem Streben erwies sich jedoch seine Arbeit über die Vererbung traumatischer Verstümmelungen als hinderlich.

01.12.1942
zum Vorsitzenden des Gau-Disziplinargerichts des Gaues Westfalen-Nord des NSD-Ärztebundes berufen

03.12.1942
Tagebucheintragung Kremers
"Heute wegen der Angelegenheit eine Besprechung mit Mewius, dem Rektor, der mir vorwirft, ich hätte wegen der Veröffentlichung der Arbeit "Über einen bemerkenswerten Fall zur Frage der Vererbung traumatischer Verstümmelungen" einen schweren Fehler gemacht. Er wäre bereits von weiss Gott wie vielen Stellen wegen dieser Arbeit befragt worden. Unter anderem habe sich die Geheime Staatspolizei mit der Sache befasst. Im übrigen machte auch er allerhand Ausflüchte und gab mir keinerlei bindende Versicherungen."

30.01.1943
durch Verfügung vom 15.02.1943 mit Wirkung vom 30.01.1943 zum SS-Obersturmführer der Reserve der Waffen-SS befördert

1945
Kriegsende in Münster

12.08.1945
von der britischen Besatzungsmacht als SS-Angehöriger interniert und später in das Lager Neuengamme überführt.
(Während der in den Lägern durchgeführten Vernehmungen wurde bekannt, dass Kremer im Konzentrationslager Auschwitz tätig gewesen war. Ausserdem wurde in der Wohnung Kremers von Besatzungsangehörigen dessen Tagebuch über jene Zeit gefunden.)

Ende 1946
an Polen ausgeliefert. (Er kam zunächst nach Stettin und, nachdem er in 14 polnischen Gefängnissen in Haft gehalten worden war, schliesslich nach Krakau.)

24.11.1947 - 22.12.1947 Krakauer Auschwitzprozeß
Die Anklageerhebung in diesem Verfahren wurde politisch korrekt durch das polnische Institut für Nationales Gedenken in Kattowitz vorbereitet.
Kremer war einer der Angeklagten.
Während des Untersuchungsverfahrens wurde Kremer mehrfach verhört. Im Laufe dieser Vernehmungen gab er ausführlich Auskunft über einige Eintragungen in seinem Tagebuch. Auszüge aus diesen Erläuterungen werden unter dem jeweiligen Datum in der vorliegenden Publikation zitiert. Im Protokoll der Vernehmung vom 18. August 1947 in Kraków erläuterte Kremer: »Schon am 2. September 1942, um 3 Uhr früh, wurde ich zum Vergasen von Menschen bestimmt und nahm daran teil. Diesen Massenmord nahm man außerhalb des Lagers Birkenau in im Wald gelegenen kleinen Häusern vor. Diese Häuser nannten die SS-Männer in ihrem Jargon Bunker. An diesem Vergasen nahmen in dem Dienst entsprechender Reihenfolge alle SS-Ärzte des Krankendienstes im Lager teil. Meine Teilnahme als Arzt bei diesen Vergasungen, die als Sonderaktion bezeichnet wurden, bestand in der Bereitschaft an einem Platz neben dem Bunker. An diesen Platz wurde ich mit einem Auto gebracht, ich saß neben dem Chauffeur, und hinten saß ein SS-Sanitätsdienstgrad (SDG) mit einem Sauerstoffapparat zum Retten von beim Vergasen beschäftigten SS-Männern, falls einer von ihnen einer Vergiftung unterliegen sollte. Bei der Ankunft eines mit Menschen zum Vergasen bestimmten Transportes auf der Bahnrampe suchten die SS-Offiziere unter den Ankömmlingen zur Arbeit fähige Personen aus – sowohl Männer wie Frauen -, und den Rest, unter ihnen Greise, alle Kinder, Frauen mit Kleinkindern sowie andere zur Arbeit unfähige Personen, lud man auf Lastkraftwagen und brachte sie zu den Gaskammern. Ich fuhr hinter einem solchen Transport bis zum Bunker. Dort trieb man die Gefangenen mit Autos erst bis zu den Baracken, in denen sich die Opfer entkleideten, und daraufhin gingen sie bereits nackt in die Gaskammern. Meistens ging dies alles ruhig vor sich, da die SS-Männer die Menschen beruhigten, indem sie ihnen sagten, sie gingen ins Bad und zur Entlausung. Nach dem Hineintreiben aller in eine Gaskammer verschloß man die Tür, und daraufhin warf ein SS-Mann in einer Gasmaske den Inhalt einer Zyklon-Büchse durch eine Öffnung in einer Seitenwand. Durch diese Öffnung gelangten Schreie und das Jammern der Opfer aus der Gaskammer, man hörte diese Menschen in ihrem Todeskampf.

aus dem Vernehmungsprotokoll vom 30. Juli 1947 in Krakau
»In meinem Tagebuch erwähne ich an einigen Stellen das Entnehmen von lebendfrischem Menschenmaterial zu Untersuchungszwecken. Dies geschah auf folgende Weise: Schon seit langem interessierte ich mich für die Veränderungen im menschlichen Organismus infolge von Hunger. In Auschwitz stellte ich diese Sache Wirths vor, der mir erklärte, daß ich für diese Untersuchungen lebendfrisches Material von denjenigen Häftlingen entnehmen könne, die durch Phenolinjektionen getötet würden. Zum Auswählen entsprechender Objekte ging ich in den letzten Block auf der rechten Seite (Block 28), wo die Untersuchung der sich meldenden kranken Häftlinge stattfand. Im Laufe dieser Untersuchungen stellten die Häftlingsärzte dem SS- Arzt die Kranken vor und bezeichneten die Krankheit, an der der betreffende Häftling litt. Der SS-Arzt entschied darüber, ob dieser Kranke Aussicht auf Genesung versprach oder ob er schon arbeitsunfähig sei, ob er im Krankenbau bzw. ambulant zu behandeln sei oder ob er liquidiert werden solle. Die vom SS-Arzt für die zweite Gruppe Bestimmten nahmen die SS- Dienstgrade mit und führten sie ab. Zu dieser Gruppe zählte der SS-Arzt vor allem diejenigen, für die er die Diagnose allgemeine Körperschwäche stellte. Die Häftlinge dieser Gruppe beobachtete ich genau, und wenn mich einer von ihnen infolge weitgehenden Hungerzustandes interessierte, befahl ich dem Sanitäter, einen solchen Kranken für mich zu reservieren und mir den Termin anzugeben, an dem dieser Kranke durch die Injektion getötet würde. An dem vom SS-Sanitäter angegebenen Termin wurden die von mir ausgesuchten Kranken in eben diesen letzten Block zurückgeführt, dort in den auf der anderen Seite des Korridors gelegenen Saal gebracht, und zwar gegenüber demjenigen, in dem die Untersuchung vor sich gegangen war, bei der ein solcher Häftling ausgesucht worden war. Dort legte man den Kranken noch lebend auf den Seziertisch. Ich trat an den Tisch heran und fragte den Kranken nach verschiedenen, für meine Untersuchungen wesentlichen Einzelheiten. So z.B. nach seinem Körpergewicht vor der Verhaftung, wieviel er seit seiner Verhaftung abgenommen habe, ob er in letzter Zeit irgendwelche Medikamente eingenommen hätte usw. Nach Erhalt dieser Informationen trat ein Sanitätsdienstgrad an den Kranken heran und tötete ihn durch eine Injektion in die Herzgegend. Wie mir bekannt ist, wurden zum Töten ausschließlich Phenolinjektionen benutzt. Nach einer solchen Injektion trat sofort der Tod ein. Ich selbst habe niemals tödliche Injektionen verabfolgt.«

Gerichtsverfahren nach 1945
22.12.1947
Urteil des Obersten Nationalen Tribunals in Kraków, Az.: NTN 5/47
Durch Urteil des Gerichts zum Tode verurteilt
(Akte kann angefordert werden)

24.01.1948
An dem zu seiner Hinrichtung vorgesehenen Termin wurde er zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe begnadigt.
(Nach seinen eigenen Angaben hat er jedoch bereits einige Tage vor diesem Zeitpunkt von seiner bevorstehenden Begnadigung gerüchtweise erfahren.)

09.01.1958
Anordnung seiner bedingten Entlassung aus der Strafhaft durch das Woiwodschaftsgericht in Bromberg

10.01.1958
Kremer verbüsste seine Strafe bis zum 10.1.1958 in polnischen Zuchthäusern. Durch Beschluss des Woiwodschaftsgerichts in Bromberg vom 09.01.1958 wurde seine bedingte Entlassung aus der Strafhaft angeordnet. Zur Begründung dieses Beschlusses ist angeführt, "dass der Angeklagte sich in der Haft korrekt geführt habe, bereits 74 Jahre alt und zudem krank sei. Es könne deshalb erwartet werden, dass er nach seiner Entlassung keine neuen Vergehen mehr verüben werde."

17.07.1958
Vernehmung durch den Staatsanwalt
"... Nach einiger Zeit lernte ich auch den Lagerarzt Wirz kennen, ohne dass sich etwas an meiner Tätigkeit änderte. In das Lager selbst konnte ich noch nicht herein, da ich den besonderen Ausweis hierfür noch nicht besass. Das dauerte etwa 14 Tage. Zwischenzeitlich erfolgte der Besuch des SS-Obergruppenführer Pohl, der zunächst in meiner Abwesenheit mit dem Lagerarzt verhandelte. Dann liess er mich in das Zimmer kommen und erklärt mir in barschem Kommandoton etwa folgendes: "Sie wissen ja, weswegen Sie hier im Lager sind. Mit Ihrer Veröffentlichung und Ihren
Ideen haben Sie ja das Volk vergiftet. Das sind die verkalkten alten Professoren, die noch nicht wissen, worum es geht. Sie müssen lernen, wie man Menschen im Kriege behandelt. Ihnen soll hier Disziplin beigebracht werden. Sie haben sich hier zu fügen und zu tun, was Ihnen aufgetragen wird"

31.07.1958
Haftbefehl der IV. Strafkammer des Landgerichts Münster

01.08.1958
Nach seiner Rückkehr nach Münster wurde Kremer am 01.08.1958 auf Grund des Haftbefehls
der IV. Strafkammer des Landgerichts in Münster vom 31.07.1958 wegen seiner Tätigkeit in Auschwitz in Untersuchungshaft genommen.

15.08.1958
Entlassung aus der Untersuchungshaft gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 30000.- DM durch Beschluss des Oberlandesgerichts in Hamm.
Kremer lebte seitdem allein in Münster. Er bezog ein Krankengeld in Höhe von ca. 70.- DM wöchentlich; ausserdem hatte er Mieteinnahmen geringer Höhe aus einem eigenen Haus in Münster

22.08.1958
am 22.08.1958 aus der Untersuchungshaft entlassen.

10.04.1959
Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter
"Was ich eigentlich in Auschwitz sollte, wurde mir durch den SS-Obergruppenführer Pohl deutlich klargemacht, der einige Zeit später von Berlin nach Auschwitz kam, zunächst in meiner Abwesenheit mit dem in zwischen eingeführten neuen Standortarzt, Hauptsturmführer Dr. Wirths, verhandelte und mich dann in sein Zimmer kommen liess. Hier erklärte er mir in barschem Kommandoton, dass ich durch meine zuvor erwähnte wissenschaftliche Veröffentlichung das Volk vergiftet hätte, dass ich ein alter verkalkter Professor sei, der noch nicht wisse, worum es gehe und der erst lernen müsse, wie man Menschen im Kriege behandele. Mir müsse hier Disziplin beigebracht werden und ich hätte alles zu tun, was mir aufgetragen würde."

29.11.1960
wegen Behilfe zum Mord durch das Landgericht Münster zu 10 Jahren Haft verurteilt (die Strafe galt aber durch seine Haftzeit in Polen als verbüßt). Mit gleichem Urteil wurden Kremer die bürgerlichen Ehrenrechte für 5 Jahre aberkannt.
Weiterhin wurden durch die Universität Münster die Würde eines Professors und der Doktortitel aberkannt.

Pemper Mieczysław „Mietek“ (deutsch-polnischer KZ-Häftling im KL Plaszow)
Pemper verfasste für Dr. Johann Paul Kremer, im Rahmen des großen Auschwitz-Prozesses ein Gnadengesuch. Mietek schrieb, dass man berücksichtigen müsse, dass er nur wenige Monate in Auschwitz gewesen sei und auch nicht freiwillig. In seinem Tagebuch, das Kremer geführt hatte, hatte dieser sich nie abfällig über Juden geäußert. Pemper fand dieses Tagebuch insofern sehr bedeutend, als hier ein deutscher Professor den klaren Beweis für die Existenz von Auschwitz und Birkenau als Vernichtungslager führte. Das Gericht beanstandete allerdings, dass Kremer in seinem Tagebuch im gleichen Atemzug von der Entnahme frischer Leberzellen bei einem Häftling und sodann das leckere Mittagessen in der SS-Kantine beschrieben hatte.