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An die Chefs aller Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei
Betrifft: Judenfrage im besetzten Gebiet. Ich nehme Bezug auf die heute in Berlin stattgefundene Besprechung und weise noch einmal darauf hin, daß die geplanten Gesamtmaßnahmen (also das Endziel) streng geheim zu halten sind.
Es ist zu unterscheiden zwischen
1. dem Endziel (welches längere Fristen beansprucht) und
2. den Abschnitten der Erfüllung des Endzieles (welche kurzfristig durchgeführt werden). Die geplanten Maßnahmen erfordern gründlichste Vorbereitung sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Es ist selbstverständlich, dass die heranstehenden Aufgaben von hier in allen Einzelheiten nicht festgelegt werden können. Die nachstehenden Anweisungen und Richtlinien dienen gleichzeitig dem Zwecke, die Chefs der Einsatzgruppen zu praktischen Überlegungen anzuhalten.
I. Als erste Vorausnahme für das Endziel gilt zunächst die Konzentrierung der Juden vom Lande in die größeren Städte. Sie ist mit Beschleunigung durchzuführen. Dabei ist zu beachten, dass nur solche Städte als Konzentrierungspunkte bestimmt werden, die entweder Eisenbahnknotenpunkte sind oder zum mindesten an Eisenbahnstrecken liegen. Es gilt grundsätzlich, dass jüdische Gemeinden mit unter 500 Köpfen aufzulösen und der nächstliegenden Konzentrierungsstadt zuzuführen sind.
II. Jüdische Ältestenräte.
1. In jeder jüdischen Gemeinde ist ein jüdischer Ältestenrat aufzustellen. Er ist im Sinne des Wortes vollverantwortlich zu machen für die exakte und termingemäße Durchführung aller ergangenen oder noch ergehenden Weisungen.
2. Im Falle der Sabotage solcher Weisungen sind den Räten die schärfsten Maßnahmen anzukündigen.
3. Die Judenräte haben eine behelfsmäßige Zählung der Juden – möglichst gegliedert nach Geschlecht (Altersklassen) a) bis 16 Jahren b) von 16 bis 20 Jahren c) darüber, und nach den hauptsächlichsten Berufsschichten in ihren örtlichen Bereichen vorzunehmen und das Ergebnis in kürzester Frist zu melden.
4. Den Ältestenräten sind Termine und Fristen des Abzuges, die Abzugsmöglichkeiten und schließlich die Abzugsstraßen bekanntzugeben. Sie sind sodann persönlich verantwortlich zu machen für den Abzug der Juden vom Lande. Als Begründung für die Konzentrierung der Juden in die Städte hat zu gelten, daß sich Juden maßgeblichst an den Franktireurüberfällen und Plünderungsaktionen beteiligt haben.
III. Alle erforderlichen Maßnahmen sind grundsätzlich stets im engsten Benehmen und Zusammenwirken mit den deutschen Zivilverwaltungs-und örtlich zuständigen Militärbehörden zu treffen.
IV. Die Chefs der Einsatzgruppen berichten mir laufend über die folgenden Sachverhalte:
1. Zahlenmäßige Übersicht über die in ihren Bereichen befindlichen Juden (möglichst in der obenangegebenen Gliederung).
2. Namen der Städte, welche als Konzentrierungspunkte bestimmt worden sind.
3. Die den Juden zur Abwanderung in die Städte gesetzten Termine.
4. Übersicht über alle jüdischen Lebens-und Kriegs-oder für den Vierjahresplan wichtigen Industriezweige und Betriebe ihres Bereiches.
V. Zur Erreichung der gesteckten Ziele erwarte ich restlosen Einsatz aller Kräfte der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes. Die benachbarten Chefs der Einsatzgruppen haben miteinander sofort Fühlung aufzunehmen, damit die in Betracht kommenden Gebiete restlos erfaßt werden.
VI. Das OKH, der Beauftragte für den Vierjahresplan (z.Hd. des Herrn Staatssekretärs Neumann), das Reichsministerium des Innern (z.Hd. des Herrn Staatssekretärs Stuckart), für Ernährung und Wirtschaft (z.Hd. des Herrn Staatssekretärs Landfried) sowie die Chefs der Zivilverwaltung des besetzten Gebietes haben Abzug dieses Erlasses erhalten.
Gez. Heydrich Berlin, 21.09.1939
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