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Transportliste
Mit Verfügung des Reichsinnenministeriums vom 10. Januar 1941 wurde die Heil- und Pflegeanstalt Düsseldorf-Grafenberg, Sammelanstalt für jüdische Patienten zuständig für das nördliche Rheinland. Die Leitungen der Sammelanstalten mussten die Überführung der Patienten aus den Ursprungsanstalten nach Vorgaben der Berliner T4-Zentrale organisieren. Die T4-Zentrale unternahm große Anstrengungen, ihre Sonderaktion entsprechend der Gasmordaktion geheim zu halten. Die Ziele der Transporte waren den Sammelanstalten nicht bekannt im Gegensatz zu den Zwischenanstalten, deren Leitungen informiert waren.
In einem Runderlass des Reichsministers der Innern von 1940 an die Heil- und Pflegeanstalten wird angeordnet dass geisteskranke zu festgelegten Sammelstellen gebracht werden müssten: Es sei nicht zu verantworten, daß Kranke, die in absehbarer Zeit nicht wieder arbeitseinsatzfähig werden, für dauernd oder längere Zeit in den deutschen Anstalten verbleiben.
Sammelstelle für Thüringen-Land war die Heil- und Pflegeanstalt Pfafferode. Mit der Verlegung dorthin gingen die Kranken in die Zuständigkeit der Aktion T4 über. Kranke, die nicht kurzfristig wiederhergestellt werden konnten, wurden von dort in Tötungsanstalten gebracht. Ein solcher Abtransport war jedoch nicht nötig, wenn in der Sammelstelle selbst gemordet wurde, wie es in Pfafferode der Fall war.
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