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Wie kaum ein zweiter Beamter verkörperte Artur Julius Peters den Typ des sadistischen Gestaposchlägers, der die Gefangenen auf grausame Weise folterte und seine fehlenden kriminalistische Fachkenntnisse und mangelnde Allgemeinbildung durch äußerste Brutalität wettzumachen versuchte.
Peters wurde am 29. Mai 1905 in Elberfeld geboren.
Nach dem Besuch der Volksschule absolvierte er eine Ausbildung zum Steinmetz. Nach der Beschäftigung als Geselle war er im Anschluss an seine Meisterprüfung von 1926 bis 1930 als selbstständiger Steinmetz tätig.
Wie viele seiner Spießgesellen in der SA war er seit 1930, von kurzen Unterbrechungen abgesehen, bis Ende 1932 erwerbslos. Angeleitet durch das Vorbild seiner Eltern, die für Protestanten durchaus nicht unüblich der nationalkonservativen Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) nahe standen, gehörte er seit seinem zehnten Lebensjahr der nationalorientierten Bismarckjugend an.
Peters heiratete im Oktober 1929 und wurde Vater von drei Kindern.
Nach eigenen Aussagen trat er bereits 1925 in die NSDAP ein. In den Jahren 1931 und 1932 fungierte er für die damalige Ortsgruppe Uellendahl als Blockkassierer und Blockpropagandaleiter. Seine eigentliche politische Sozialisation erhielt Peters in der SA, der er ebenfalls seit 1925 angehörte. Dort war er als Scharführer Mitglied des Nachrichtendiensts der SA-Standarte und übernahm das Ehrenamt des Sturmfahnenträgers. Ab Frühjahr 1933 wurde er in den Rang eines Truppführers befördert.
Er gehörte dem SA-Nachrichtendienst der Standrate 173 in Elberfeld an, die die Aufgabe hatte, die politischen Gegner der Nationalsozialisten zu überwachen und auszuschalten.
1938 ist er ehrenvoll aus der SA ausgeschieden.
Am 18. August 1933 trat er dann als freiwillige ehrenamtliche Hilfskraft zur Verstärkung der Polizei in der Funktion eines nicht ausgebildeten Hilfspolizisten in den Dienst der Kriminalpolizei (Abteilung 1 a) ein und wurde Anfang Oktober des gleichen Jahres als besoldete Kraft übernommen.
Gemeinsam mit 40 weiteren Personen aus dem gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf, die auf die gleiche Weise zur Polizei gekommen waren, wurde er durch den damaligen Regierungspräsidenten Schmidt vereidigt. In der Wuppertaler Gestapostelle wurde Peters dem erfahrenen Kriminalbeamten Hans Zimny zugeordnet und am 1. April 1934 als Kriminalangestellter in die neu formierte Preußische Geheime Staatspolizei übernommen. Nach dem Besuch der Sicherheitspolizeischule in Fürstenberg (Mecklenburg) und abgelegter Fachprüfung wurde er am 1. Juli 1942 als Kriminalassistenten-Anwärter offiziell in die Gestapo übernommen und am 1. März 1944 zum Kriminaloberassistenten ernannt. Bis April 1945 verrichtete er seinen Dienst bei der Gestapoaußenstelle Wuppertal, und zwar zunächst im Referat politische Gegner. Da er aufgrund seiner Herkunft und seinen Tätigkeiten im SA-Nachrichtendienst gut mit den örtlichen Verhältnissen in Wuppertal vertraut war, wurde er mit den Ermittlungen im Vorfeld der Gewerkschaftsprozesse betraut. Zwischenzeitig war mit der Verfolgung der Bündischen Jugend und mit Heimtückeangelegenheiten befasst.
Als sadistischer Charaktertypus repräsentierte Peters selbst innerhalb des hinsichtlich Gewaltausübung nicht eben zurückhaltenden Mitarbeiterstamms der Wuppertaler Dienststelle eine Minderheit. Während sich die Aggressionen seiner Kollegen hauptsächlich gegen die Kommunisten richteten und im Laufe der Jahre eher ab- als zunahmen, misshandelte Peters alle Verfolgtengruppen durchgehend bis zum Zusammenbruch der NS-Herrschaft. Diesbezüglich konnte sich Peters auf seine Erfahrungen im SA-Nachrichtendienst verlassen, dessen Angehörige sich bei den brutalen Ausschreitungen gegen Regimegegner im Frühjahr 1933 durch besondere Aggressivität und erhebliche Misshandlungen hervortaten. Wenn Peters nach Kriegsende gegenüber den Justizbehörden angab, zu Beginn seiner Tätigkeit bei der politischen Polizei bzw. bei der Gestapo nicht über die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung informiert worden zu sein, unterschlägt dies den Umstand, dass er die Unzulässigkeit von gewalttätigen Aussageerpressungen ohnehin konsequent ignorierte und das Repertoire an brutalen Grausamkeiten erheblich erweiterte. Einem Gefangenen zertrümmerte er wegen dessen angeblich jüdischer Nase mit einem Gummiknüppel das Gesicht; andere misshandelte er mit brennenden Zigarettenstummeln, schlug selbst Frauen Zähne aus, urinierte über Gefangene oder ließ Schutzhäftlinge für mehr als fünf Tage ohne Nahrung, um die gewünschte Aussage durch die Aussicht auf Nahrung zu erpressen.
Peters wurde am 27. April 1945 von Zivilisten festgenommen und den Alliierten übergeben.
Er verbrachte mehrere Jahre in verschiedenen Internierungslagern in Hemer, Eselheide und Fischbeck. Am 22. Januar 1948 wurde er wegen der Beteiligung am Burgholz-Massaker zum Tode verurteilt. Die Todesstrafe wurde auf dem Gnadenwege im Mai 1948 in eine lebenslängliche Gefängnisstrafe umgewandelt und im August 1949 in eine zehnjährige Strafhaft herabgesetzt. Vor dem Landgericht Wuppertal wurde Peters im März 1950 zudem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Tateinheit mit 31facher gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im SA-Nachrichtendienst und der Gestapo angeklagt und im Mai 1951 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Nach der vorzeitigen Entlassung auf Bewährung am 17. November 1953 nahm Peters eine Arbeit als Landschaftsgärtner an. Er galt als außergewöhnlich zuverlässig und fleißig.
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