Braach Johanna

KZ-Aufseherin

Geb.Datum
16.05.1907

Geb.Ort
Altenhundem

Adresse

Schule/Ausbildung
Polizeibeamtin

Beruf
Polizeibeamtin

Gest.Datum
unbekannt

Gest.Ort:

Dienstgrad

NSDAP Mitgliedsnr.
3.926.001

SS-Mitglieds-Nu.

Auszeichnungen

Einsatz
Polizeibeamtin bei der weiblichen Kriminalpolizei in Berlin
Kriminalobersekretärin in der der Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität stellvertretende Leiterin des Mädchenlagers
Uckermark
ab 1947 Leiterin der weiblichen Polizei im Regierungsbezirk Minden.

Personal Mädchen-Konzentrationslager Uckermark

Bemerkungen
Johanna Braach, von Beruf Polizeibeamtin, trat der NSDAP Anfang März 1937 bei. Von 1934 bis 1941 wurde sie bei der weiblichen Kriminalpolizei in Berlin eingesetzt. Anschließend arbeitete sie in der der Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität unter Friederike Wieking. Zusammen mit Lotte Toberentz besuchte Braach zur Information 1941 diverse Lager. Von Mitte 1942 bis zur Auflösung im April 1945 fungierte Braach als stellvertretende Leiterin des Mädchenlagers Uckermark. Lotte Toberentz war in diesem Zeitraum ihre Vorgesetzte. Etwa 1000 Mädchen und junge Frauen sollen Anfang 1945 in Uckermark interniert gewesen sein.
Im dritten Ravensbrück-Prozess, (14. bis 16.April 1948), wurden Braach und Toberentz gemeinsam mit drei weiteren weiblichen Angehörigen des SS-Gefolge unter britischer Militärgerichtsbarkeit im Hamburger Curiohaus angeklagt.

Den Angeklagten wurde folgendes zur Last gelegt:
Misshandlung weiblicher alliierter Häftlinge im Zeitraum von Mai 1942 bis April 1945 im Mädchenlager Uckermark
Teilnahme an Selektionen von weiblichen alliierten Häftlingen für die Gaskammer im Zeitraum von Mai 1942 bis April 1945 im Mädchenlager Uckermark
Misshandlung weiblicher alliierter Häftlinge im Zeitraum von 1944 bis April 1945 im KZ Ravensbrück
Teilnahme an Selektionen von weiblichen alliierten Häftlingen für die Gaskammer im Zeitraum von Mai 1942 bis April 1945 im KZ Ravensbrück

Aus Mangel an Beweisen wurde sie am 26. April 1948 freigesprochen. Da die Anklage nur Straftaten gegen alliierte Staatsangehörige umfasste und Braach im Mädchenlager nur deutsche unangepasste Mädchen und junge Frauen unterstanden, deren Schicksal nicht Prozessgegenstand war, erfolgte letztlich der Freispruch.



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