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Bezeichnung Arbeitszuchtlager für deutsche Bummelantinnen
Gebiet Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Münster, Kreis Borken
Unterstellung Gestapo-Leitstelle Münster
Eröffnung 22.03.1943
Schließung 02.03.1945
Häftlinge Deutsche und holländische Frauen
Geschlecht Frauen
Einsatz der Häftlinge bei Westfälische Jutespinnerei und Weberei
Art der Arbeit
Bemerkungen Die Arbeitserziehungslager entwickeln sich bald zu einem wesentlichen Pressionsmittel für Firmenleitungen und Gestapo. Ab 1941 werden insgesamt zehn weitere Arbeitserziehungslager in Westfalen errichtet, darunter ein Frauenlager bei der Jutespinnerei Ahaus. Da deutsche beschuldigte Männer in den Fronteinsatz vorwiegend in Strafbataillonen geschickt werden, entwickeln sich die Arbeitserziehungslager zu Straflagern für ausländische, meist sowjetische Zwangsarbeiter.
Am 22.03.1943 wird bei der Jutespinnerei Ahaus von der Gestapo-Leitstelle Münster das einzige Arbeitszuchtlager für deutsche Bummelantinnen in Westfalen errichtet, in das aber auch holländische Frauen eingewiesen werden. Wie andere Häftlinge, sind auch diese jeweils 30-50 inhaftierten Frauen während ihrer sechswöchigen Haft grausamsten Misshandlungen, sadistischen Strafen wie dem Einsperren in einer Stehzelle mit ständig laufender kalter Brause und Hunger ausgesetzt, was häufig zu bleibenden gesundheitlichen Schädigungen und zu Todesfällen führt.
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